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   VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14   

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https://dejure.org/2015,3710
VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14 (https://dejure.org/2015,3710)
VK Bund, Entscheidung vom 29.01.2015 - VK 2-119/14 (https://dejure.org/2015,3710)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - VK 2-119/14 (https://dejure.org/2015,3710)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13

    Anforderungen an die Ausschreibung der Beschaffung von Arzneimitteln durch

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14
    Es ist hier zwar bereits höchst fraglich, inwieweit die ASt als Bieterin überhaupt berufen sein kann, einen Verstoß gegen diesen allgemeinen sozialrechtlichen Grundsatz im Vergabenachprüfungsverfahren geltend zu machen (zu Recht verneinend mit Hinweis auf die Unzulässigkeit von Popularklagen im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013 - VII-Verg 6/13).

    Auch in Fällen, in denen der wirkstoffübergreifende Ansatz nicht der einzig vergaberechtskonforme ist, sondern -was hier der Fall istein Abstellen auf die PZN ebenfalls vergaberechtskonform zulässig wäre, wurde die Vergaberechtskonformität des Anknüpfens an die wirkstoffübergreifende Austauschbarkeit aus Nachfragersicht bestätigt (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - VII-Verg 46/08, wo der rein wirkstoffbezogene Ansatz ausdrücklich als wettbewerbsverengend problematisiert wird und wonach unterschiedliche Wirkweisen als einer wirkstoffübergreifenden Ausschreibung nicht entgegenstehend angesehen werden; Beschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11; Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O.).

    (a) Zunächst ist festzustellen, dass die Kriterien, die der Fachloseinteilung zugrunde gelegt wurden, sachgerecht sind, die Rubriken in der Anlage 11, welche die Leistung beschreiben, sind gemessen an § 8 EG Abs. 1, § 4 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A eindeutig und vollständig (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O., zu den Aspekten Anwendungsgebiet, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße und Verordnungszahlen als eindeutige und vollständige Vorgaben).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14
    Verg 93/11 dazu, dass es an jeglicher Grundlage dafür fehlt, den Ärzten zu unterstellen, sie würden versuchen, Rabattverträge zu unterlaufen).

    Die Ag können aber naturgemäß nur Zahlenmaterial bekannt geben, über das sie auch tatsächlich verfügen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012 - Verg 93/11 zu einer vergleichbaren Konstellation einer erstmaligen Ausschreibung, dort von Zytostatika).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14
    Auch in Fällen, in denen der wirkstoffübergreifende Ansatz nicht der einzig vergaberechtskonforme ist, sondern -was hier der Fall istein Abstellen auf die PZN ebenfalls vergaberechtskonform zulässig wäre, wurde die Vergaberechtskonformität des Anknüpfens an die wirkstoffübergreifende Austauschbarkeit aus Nachfragersicht bestätigt (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - VII-Verg 46/08, wo der rein wirkstoffbezogene Ansatz ausdrücklich als wettbewerbsverengend problematisiert wird und wonach unterschiedliche Wirkweisen als einer wirkstoffübergreifenden Ausschreibung nicht entgegenstehend angesehen werden; Beschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11; Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 103/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14
    Auch in Fällen, in denen der wirkstoffübergreifende Ansatz nicht der einzig vergaberechtskonforme ist, sondern -was hier der Fall istein Abstellen auf die PZN ebenfalls vergaberechtskonform zulässig wäre, wurde die Vergaberechtskonformität des Anknüpfens an die wirkstoffübergreifende Austauschbarkeit aus Nachfragersicht bestätigt (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - VII-Verg 46/08, wo der rein wirkstoffbezogene Ansatz ausdrücklich als wettbewerbsverengend problematisiert wird und wonach unterschiedliche Wirkweisen als einer wirkstoffübergreifenden Ausschreibung nicht entgegenstehend angesehen werden; Beschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11; Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O.).
  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14
    (3) Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass gesetzlichen Kassen in anderen Fällen sogar ausdrücklich aufgegeben wurde, auf die Austauschbarkeit aus Nachfragersicht abzustellen, und zwar wirkstoffübergreifend (so im Verfahren VK 3- 107/08 mit Beschluss vom 15. August 2008).
  • VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Gewünscht ist, dass sich die abzuschließenden Rahmenverträge möglichst gut durchsetzen, was umso besser gewährleistet ist, wenn das bisherige Bestellverhalten der Ärzte auch als ein Faktor aufgenommen wird (vgl. ausführlich zu dem Aspekt des bisherigen Beschaffungsverhaltens der Ärzte die Entscheidung der 2. Vergabekammer vom 29. Januar 2015 im Parallelverfahren VK 2-119/14).
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